Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

recht.beratung (recht.beratung) ist eine Einzelgesellschaft mit Sitz in Basel, Schweiz. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind auf alle an recht.beratung erteilten Instruktionen und auf jedes Rechtsverhältnis anwendbar, welches sich aus oder im Zusammenhang mit diesen ergibt, einschliesslich aller Folgeinstruktionen oder Aufträge durch die Klienten (Klienten).

Diese AGB sind nur insoweit anwendbar als recht.beratung mit den Klienten nichts anderes schriftlich vereinbart hat Im Falle von Widersprüchen zwischen der Beratungsvereinbarung, diesen AGB, und einer durch die Klienten erteilten Vollmacht, sollen die Dokumente in der vorgenannten Reihenfolge massgeblich sein. Diese AGB gelten auch für alle juristischen Personen, natürlichen Personen wie z.B. Angestellte, Konsulenten oder Partner und Dritte, welche direkt oder indirekt in irgendeiner Weise bei der Ausführung der Weisungen involviert sind und alle juristischen Personen und natürlichen Personen, für deren Handeln recht.beratung verantwortlich ist.

2. Beratungsverhältnis und Instruktionen

Jedem Beratungsverhältnis zwischen recht.beratung und der Klienten muss eine diesbezüglich ausdrückliche Zustimmung von recht.beratung zu Grunde liegen. Jedes Beratungsverhältnis gilt als mit Recht.beratung geschlossen, auch wenn die Klienten ausdrücklich oder implizit beabsichtigt, dass das Beratungsverhältnismit einer bestimmten Person abgewickelt wird. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn eine Vollmacht zugunsten einer bestimmten Person ausgestellt wird. recht.beratung nimmt Instruktionen von den Klienten , oder den von den Klienten dafür bezeichneten Personen, entgegen. Die Klienten stimmen zu, dass recht.beratung berechtigt ist, sich auf Instruktionen von solchen Personen zu verlassen. Die Klienten gewährleisten, dass recht.beratung alle Informationen erhält, die recht.beratung vernünftigerweise benötigt, um den Beratungsverhältnis zu erfüllen oder welche für die zeitgerechte Erfüllung des Beratungsverhältnis wesentlich sind. Ohne ausdrückliche anders- lautende Anweisung wird Recht.beratung die Informationen, welche sie von den Klienten oder anderen für die Klienten handelnden Personen erhält, nicht verifizieren oder überprüfen. Die Klienten anerkennt, dass recht.beratung sich bei der Erfüllung des Mandats auf solche Informationen verlassen darf. Falls recht.beratung für dieselbe Klienten in verschiedenen Angelegenheiten tätig ist, sollte die Klienten nicht davon ausgehen, dass Informationen, welche einer Person in einer bestimmten Angelegenheit kommuniziert wurden, auch an andere Personen, welche in einer anderen Angelegenheit beschäftigt sind, weitergegeben werden. Die Klienten sind also gehalten, alle Informationen, welche für eine Angelegenheit von Bedeutung sind, direkt dem entsprechenden Team mitzuteilen.

3. Honorar und Rechnungsstellung

3.1. Stundensätze
Wenn nichts anderes vereinbart ist, stimmen die Klienten zu, dass recht.beratung die Leistungen von recht.beratung nach aufgewendeter Zeit in Rechnung stellt. recht.beratung verrechnet alle im Beratungsumfang des Mandates erbrachten Leistungen, einschliesslich rechtlicher Abklärungen, Dokumentationen, Besprechungen, Reisen usw. Die erbrachten Leistungen werden in der Rechnungsstellung detailliert und in 20-Minuten-Schritten dargestellt. Der anwendbare Stundenansatz basiert auf der Erfahrung und der Seniorität der beteiligten Spezialisten. recht.beratung behält sich das Recht vor, die Stundenansätze auf jährlicher Basis anzupassen. Ohne ausdrückliche andere schriftliche Vereinbarung stellt jeder Kostenvoranschlag, jede Schätzung oder Angabe zu erwarteten Kosten lediglich eine unverbindliche Schätzung dar. Des Weiteren sind jegliche Kostenvoranschläge, Schätzungen, Anga- ben, Fixhonorare oder Obergrenzen für Anwaltskosten exklusive Auslagen, Steuern, etc.

3.3. Mehrwertsteuer sowie ausländische Steuern und Abzüge
Soweit nichts anderes angegeben ist, verstehen sich alle Beträge exklusiv Mehrwertsteuer (MwSt.). Von recht.beratung allenfalls zu entrichtende MwSt. wird der Klienten zusätzlich in Rechnung gestellt. Ebenso gehen alle anwendbaren ausländischen Steuern und Abzüge zu Lasten der Klienten und werden von den Klienten getragen oder dieser in Rechnung gestellt.

3.4. Rechnungsstellung und Zahlung
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind die Rechnungen von recht.beratung innerhalb von dreissig (30) Tagen nach Ausstellung zu begleichen. Die Klienten ist nicht berechtigt, die Zahlungsverpflichtung aufzuschieben und/oder die Forderung zu verrechnen. Falls eine Rechnung nicht innerhalb des vorgegebenen Zeitraums beglichen wird, befindet sich die Klienten ohne weiteres in Verzug und kann verpflichtet werden, die gesetzlichen Verzugszinsen zu bezahlen. Zudem behält sich recht.beratung das Recht vor, die Tätigkeit für dieses oder auch für ein anderes Mandat der Klienten einzustellen. Handlungen von recht.beratung im Zusammenhang mit der Durchsetzung des Zahlungsanspruchs werden der Klienten zu den üblichen Stundenansätzen der damit beauftragten Personen in Rechnung gestellt. Die Klienten entbinden recht.beratung und jegliche Mitarbeiter, Konsulenten, Anwälte, Partner oder andere mit recht.beratung verbundene Personen oder Unternehmen unwiderruflich von deren beruflicher Geheimhaltungspflicht bei Zwangsvollstreckungsmassnahmen, Gerichts- und/oder Schieds- verfahren in dem für die Verfolgung und Durchsetzung der Ansprüche auf Anwaltskosten und Auslagen von recht.beratung nötigen Ausmass.

3.5 Kostenvorschuss und Zahlung
recht.beratung kann die Klienten auffordern, einen Kostenvorschuss für Beratungskosten und Auslagen zu zahlen. recht.beratung behält sich das Recht vor, diesen Vorschussbetrag zu einem späteren Zeitpunkt zu erhöhen. Kostenvorschüsse werden, während die Klienten anerkennten, dass recht.beratung bei einer Annahme eines Mandats keine Exklusivität in Bezug auf rechtliche Beratung zu einer bestimmten Branche oder einem bestimmten Markt garantiert. Vorbehaltlich gesetzlicher und berufsständischer Regeln kann recht.beratung bei Transaktionen, Streitigkeiten oder anderen Angelegenheiten, an denen die Klienten ein Interesse haben, für andere Klienten agieren, sofern recht.beratung dabei nicht seine Pflichten gegenüber den Klienten verletzt.

4. Vertraulichkeit und Offenlegung

Recht.beratung untersteht beruflichen Geheimhaltungspflichten. recht.beratung behandelt alle von den Klienten erhaltenen Informationen, welche nicht allgemein bekannt sind, vertraulich. Dennoch stimmt die Klienten zu, dass recht.beratung relevante Informationen offenlegen darf, um sich selbst zu schützen und/oder zu verteidigen in einem tatsächlichen oder angedrohten Zivil-, Gerichts- oder Regulierungsverfahren oder um seine Ansprüche gegenüber den Klienten gemäss Abschnitt 3.4. oben durchzusetzen. Ausserdem kann recht.beratung im Vertrauen auch relevante Informationen an seine Versicherer, Versicherungsbroker, Revisoren und Berater weitergeben. Aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei- und der Terrorismusfinanzierung ohne ausdrückliche andere schriftliche Anweisung stimmt die Klienten zu, dass recht.beratung elektronische Hilfsmittel ohne Verschlüsselung benutzen kann, um mit den Klienten oder mit Dritten über die Belange der Klienten zu kommunizieren. Die Klienten anerkennen, dass die Kommunikation über elektronische Hilfsmittel, wie z. B. E-Mail, Fax oder internetbasierte Anwendungen, mit Risiken verbunden sind. Im Speziellen besteht das Risiko, dass Dritte über die Kommunikationsinhalte Kenntnis erlangen, dass die Inhalte solcher Kommunikation mit Computerviren infiziert, manipuliert oder korrumpiert werden können oder dass solche Kommunikation falsch zugestellt, verzögert oder nicht erhalten werden kann. recht.beratung ist für solche Risiken nicht haftbar. recht.beratung weist die Klienten an, eigene Virenprüfungen auf allen ihren Systemen, Daten und Kommunikationsmitteln durchzuführen. Aufgrund von Sanktionsbestimmungen kann recht.beratung zudem gegenüber den zuständigen Behörden verpflichtet sein, gewissen Offenlegungspflichten nachzukommen. Solche Verpflichtungen gehen den beruflichen Geheimhaltungspflichten von recht.beratung vor. In diesem Fall wird recht.beratung (wo zulässig und durchführbar) die Klienten über die Aufforderung oder die Notwendigkeit zur Offenlegung informieren. recht.beratung kann rechtliche Dienstleistungen (insbesondere in Bezug auf ausländisches Recht) und Supportleistungen (wie z. B. Übersetzungen; Dolmetscher-, Beratungsdienstleistungen, etc. Expertisen, Gutachten) auslagern, sofern die Supportdienstleister der Geheimhaltung zugestimmt haben. Ohne ausdrückliche anders lautende Weisung ist es recht.beratung erlaubt, mit Angestellten, Konsulenten oder Organen der Gesellschaft der Klienten (oder verbundenen Unternehmen) zu kommunizieren und Informationen zum Zweck der Dienstleistungserbringung auszutauschen. Es kann vorkommen, dass recht.beratung für andere Personen tätig ist oder über gewisse Informationen betreffend solche Personen verfügt, welche in ähnlichen Geschäftsbereichen wie die Klienten tätig sind oder welche die Klienten als Konkurrenz betrachten kann. recht.beratung untersteht keiner Pflicht, solche Informationen der Klienten bekannt zu geben.

5. Interessenkonflikte/Verhältnis zu anderen Klienten

Es kann vorkommen, dass recht.beratung ein Mandat nicht annehmen kann oder die Tätigkeit für die Klienten aufgrund von gesetzlichen oder standesrechtlichen Regeln einstellen muss,

7. Haftung und Haftungsbeschränkung

7.1.Haftungsumfang
Recht.beratung haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz in Bezug auf die Beratungsleistungen, die erbracht wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.

7.2 Ausschluss der Haftung für leichte Fahrlässigkeit
Recht.beratung haftet nicht für Schäden, die auf leichte Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Leichte Fahrlässigkeit liegt vor, wenn recht.beratung die im Rahmen der Beratungsleistungen erforderliche Sorgfalt ausser Acht lässt, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen.

7.3 Haftungsbeschränkung
Die Haftung von recht.beratung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz ist auf den unmittelbaren Schaden begrenzt, der durch das Fehlverhalten des Beraters verursacht wurde. Folgeschäden, indirekte Schäden, entgangener Gewinn oder sonstige mittelbare Schäden sind ausgeschlossen.

7.4 Haftungsausschluss Dritter
Der Haftungsausschluss erstreckt sich auch auf Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von recht.beratung. Diese Personen haften nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Die Klienten erklären sich damit einverstanden, dass sich allfällige Haftungsansprüche ausschliesslich gegen recht.beratung richten. Hiermit erklären die Klienten , dass sie keine Klagen oder Verfahren einleitet und auf entsprechende Ansprüche gegenüber Angestellten, Konsulenten, Anwälten, Partnern oder anderen mit recht.beratung verbundenen Personen verzichten.

7.5 Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche gegen recht.beratung müssen innerhalb einer angemessenen Frist nach Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden. Andernfalls können diese Ansprüche verfallen.

7.6 Haftungsausschluss bei vertraglichen Vereinbarungen
Sofern vertragliche Vereinbarungen zwischen recht.beratung und den Klienten getroffen wurden, gelten die Bestimmungen dieser Vereinbarungen vorrangig vor diesem Haftungsausschluss.

7.7 Haftungsausschluss bei falschen, unrichtigen oder unvollständigen Dokumenten und Informationen
Recht.beratung übernimmt keine Haftung für Schäden, die sich aus der Verwendung falscher, unrichtiger oder unvollständiger Dokumente und Informationen ergeben. Die Klienten tragen die alleinige Verantwortung für die Auswahl und Bereitstellung korrekter und vollständiger Dokumente und Informationen. Sofern der Berater auf offensichtliche Fehler, Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeiten in den bereitgestellten Dokumenten und Informationen hinweist, obliegt es den Klienten, diese zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Der Berater ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Dokumente und Informationen zu gewährleisten und dahingehend zu überprüfen. Der Haftungsausschluss erstreckt sich auch auf Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von recht.beratung. Diese Personen haften nicht für Schäden, die sich aus der Verwendung falscher, unrichtiger oder unvollständiger Dokumente und Informationen ergeben, sofern sie nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben. Schadensersatzansprüche gegen den Berater aufgrund der Verwendung falscher, unrichtiger oder unvollständiger Dokumente und Informationen sind ausgeschlossen. Der Klient hat keinen Anspruch auf Schadensersatz, es sei denn, der Berater handelte grob fahrlässig oder vorsätzlich

7.8 Nutzung
Jegliche Beratung durch recht.beratung erfolgt ausschliesslich zur Verwendung und Nutzung durch die Klienten und darf ohne die vorgängige schriftliche Zustimmung von recht.beratung nicht für andere Zwecke genutzt oder als Grundlage verwendet werden oder anderen Personen bekannt gegeben werden (ausser gegenüber Beratern der Klienten , welche über diese Kenntnisse verfügen müssen, sich jedoch nicht auf solche Ratschläge abstützen dürfen).

7.9 Ausländisches Recht
Ohne ausdrückliche gegenteilige Abrede ist recht.beratung weder für Beratungen über ausländisches Recht, d.h. nicht Schweizer Recht, noch für steuerliche Beratungen haftbar.

7.10 Interessenkonflikt
recht.beratung ist auch nicht verpflichtet, eine bereits erteilte Auskunft der Klienten auf den neusten Stand zu bringen, falls ein Konflikt zwischen den Verpflichtungen von recht.beratung gegenüber den Klienten und anderen Klienten oder zwischen den Interessen von recht.beratung und den Interessen der Klienten besteht. Die Klienten stimmt zu, recht.beratung jederzeit alle für die Durchführung einer Konfliktsuche erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Ausserdem sind die Klienten gehalten, recht.beratung umgehend über irgendwelche Umstände zu informieren, welche in ihren Augen einen potenziellen Interessenkonflikt darstellen könnten.

8. Beendigung

Die Klienten sowie recht.beratung haben das Recht, das Beratungsverhältnis sowie auf dessen Grundlage ausgestellte Vollmachten jederzeit einseitig aufzulösen. Die Klienten sind für die bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Mandates angefallenen Honorare, Auslagen und Aufwendungen verantwortlich, sowie für jene Honorare, Auslagen und Aufwendungen, die notwendigerweise im Zusammenhang mit der Beendigung des Mandatsverhältnisses oder mit der Übergabe der Arbeit an einen anderen Berater nach Wahl der Klienten entstehen. recht.beratung bewahrt die Akten während einer Dauer von 10 Jahren nach Beendigung des Mandatsverhältnisses oder nach Abschluss eines Auftrags auf. Nach Ablauf dieser Zeit kann recht.beratung diese Akten ohne vorherige Ankündigung vernichten.

9. Anwendbares Recht und Streiterledigung

Das Rechtsverhältnis zwischen den Klienten und recht.beratung untersteht in allen Aspekten materiellem schweizerischem Recht. Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Rechtsverhältnis sind durch ein Schiedsverfahren gemäss der Internationalen Schweizerischen Schiedsordnung des Swiss Arbit- ration Centre zu entscheiden. Das Schiedsgericht soll aus einem (1) Mitglied bestehen. Der Sitz des Schiedsverfahrens ist Basel, Schweiz.

10. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.