Arbeitsrecht

Wie unterstützen Sie bei

  • Kündigungsschutzklagen: Wenn ein Arbeitnehmer unzulässig gekündigt wird, kann er eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Ziel ist es, die Kündigung für unwirksam erklären zu lassen und den Arbeitsplatz zu erhalten.
  • Arbeitszeit: Streitigkeiten über Arbeitszeitregelungen, z.B. Überstunden, Pausen oder Gleitzeit.
  • Lohn- und Gehaltsstreitigkeiten: Streitigkeiten über den Lohn oder das Gehalt. Dies kann z.B. Lohnnachzahlungen, Überstundenvergütungen, Zuschlägen oder Urlaubsgeld betreffen.
  • Diskriminierung: Das Arbeitsrecht in der Schweiz verbietet Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, Alters, der ethnischen Herkunft, der sexuellen Orientierung oder einer Behinderung. Bei einer Diskriminierung kann der Arbeitnehmer eine Entschädigung oder Schmerzensgeld verlangen.
  • Urlaubsstreitigkeiten: Es kann zu Streitigkeiten kommen, wenn der Arbeitgeber den Urlaub nicht genehmigt oder der Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Urlaubsabgeltung hat.
  • Abmahnung: Wenn ein Arbeitgeber eine Abmahnung gegen einen Arbeitnehmer ausspricht, kann der Arbeitnehmer dagegen vorgehen, wenn er sich ungerechtfertigt behandelt fühlt.
  • Arbeitszeugnis: Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Bei einem ungenügenden Arbeitszeugnis kann es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen.