Erstellung des Erst- oder Antwortschreibens

Es ist nicht immer notwendig, einen Anwalt einzuschalten, da dies in einigen Fällen zu einer Verschärfung der Konfliktsituation führen und die Kosten um ein Vielfaches erhöhen kann. Ein Hinzuziehen eines Rechtsanwalts kann unter Umständen auch entbehrlich sein, wenn der Sachverhalt offensichtlich ist. Stattdessen kann es zielführender sein, ein eigenes rechtlich fundiertes Schreiben an die gegnerische Partei, Behörde, Gericht etc. zu verfassen.

Wir bieten folgende Dienstleistung an:

Erstellung eines rechtlich fundiertes Erst- oder Antwortschreibens, welches Sie in in Ihrem Namen an die Gegenseite, Behörde oder Gericht versenden.