Strafrecht

Wir überprüfen,
ob eine Einschaltung eines Rechtsanwaltes erforderlich ist

Wir bieten
Beratungsdienstleistungen an, um Ihnen zu helfen, den Strafbefehl und die möglichen Konsequenzen zu verstehen. Wir erörtern mit Ihnen, welche weiteren Handlungsoptionen Ihnen zur Verfügung stehen.

Wir bereiten
den Einspruch oder sonstige Rechtsbehelfe vor, den Sie einlegen können, wenn Sie mit der gerichtlichen Verfügung nicht einverstanden sind und wenn es juristisch Sinn macht.

Wir beraten,
soweit die Verfügung eine Busse oder Geldstrafe beinhaltet, bei der Festlegung der Zahlungsmodalitäten und der Möglichkeit von Ratenzahlung.

Wir beraten,
falls Sie keine finanziellen Mittel haben um das Verfahren zu bestreiten, ob Sie die Voraussetzungen für unentgeltliche Rechtspflege erfüllen und ob bei dem Verfahren unentgeltliche Rechtspflege gewährt wird,