Datenschutz

Am 1. September 2023 tritt in der Schweiz ein neues Datenschutzgesetz in Kraft. Bei der Recherche im Internet trifft man auf einen Dschungel an neuen Regelungen und Änderungen – insbesondere im Kontext zu europäischen Datenschutzverordnung EuDSGVO.

Wesentliche Änderungen sind z.B. strengere Sanktionen, erweiterte Informationspflichten und die Pflicht zur Erstellung eines Verzeichnisses der Datenbearbeitungstätigkeiten. Doch nicht sämtliche Änderungen sind von allen Unternehmen umzusetzen. Dies hängt u.a. ab von der Unternehmensgrösse und in welcher Branche das Unternehmen tätig ist.

Die Berücksichtigung aller Vorgaben und Richtlinien, die von einem Unternehmen festgelegt werden müssen, kann eine komplexe Aufgabe darstellen. Es ist auch herausfordernd, die angemessene Tiefe zu bestimmen, in der sie berücksichtigt werden müssen.

Ab dem 1. September 2023 müssen für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben alle notwendigen Schritte bereits umgesetzt sein und stellen Unternehmen vor eine Reihe neuer Herausforderungen. Die Schwierigkeit liegt besonders darin, dass nur die wenigsten Unternehmen eine Datenschutzfachperson in den Reihen haben und eine externe Fachperson mit hohen Kosten verbunden ist. Hier empfehlen wir intern Know-how aufzubauen. Ein externes Coaching reicht zumeist aus.

Als zertifizierte Datenschutzberater unterstützen wir Ihr Unternehmen dabei,

  • smart und effizient Ihr Unternehmen datenschutzkonform zu gestalten
  • und internes Know-how aufzubauen.

Wir geben Hilfe zur Selbsthilfe.